Hilfe zur Selbsthilfe Quiet Way e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (NRO/NGO), der sich in seiner Satzung dazu verpflichtet hat, die Menschen in Kakamega / Kenia zu unterstützen.

Spenden

Spendengelder & Verwendung

Klassisch spenden

Quietway e.V. 
Raiffeisen-Volksbank

IBAN DE 65 7956 2514 0000 1861 98
BIC: GENODEF1AB1

Quietway e.V.
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

IBAN DE 53 7955 0000 0011 3968 50
BIC: BYLADEM1ASA

Wenn Sie ein bestimmtes Projekt von Quietway e.V. unterstützen möchten, so geben Sie dies bitte im Verwendungszweck an. Um Ihnen eine Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt ausstellen zu können, benötigen wir zudem Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger.

Hilfe zur Selbsthilfe Quiet Way e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (NRO/NGO), der sich in seiner Satzung dazu verpflichtet hat, die Menschen in Kakamega / Kenia zu unterstützen.

Was geschieht mit Ihren Spendengeldern?

Wir garantieren Ihnen, dass alle Beträge ihr beabsichtigtes Ziel erreichen, aus diesem Grund arbeiten wir auch nur mit ehrenamtlichen, vertrauenswürdigen Helfern zusammen und kontrollieren regelmäßig alle Vorgänge, sowohl hier als auch in Kakamega.

Hilfe zur Selbsthilfe Quiet Way e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (NRO/NGO), der sich in seiner Satzung dazu verpflichtet hat, die Menschen in Kakamega / Kenia zu unterstützen.

Selbstversorgung und Unabhängigkeit

Für die Selbstversorgung wird landwirtschaftliche Fläche gekauft.

01

Patenschaften

Bildungspaten gesucht. Um unseren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.

02

Stipendiaten

Die Vermittlung von Stipendien an ehrgeizige junge Menschen, die sich das angestrebte Studium bzw. die Ausbildung nicht leisten können, macht den zweiten großen Strang unserer Aktivitäten vor Ort aus.

03

Projekte

Die Bedeutung von Quiet Way geldern für die Menschen vor Ort hat und wie viele Hoffnungen sich damit verbinden. Jeder Euro ist danach gut investiert!

Einzel-Spende

bis 200.- EURO: Eine Spendenquittung stellen wir nicht automatisch, aber gerne auf Wunsch aus.
Für die Steuer reicht der Bank- oder Kassenbeleg.

über 200.- EURO: Wenn uns Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie eine Spendenquittung.

Bitte geben Sie uns Ihre Adresse auf der Überweisung mit an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.

Dauerauftrags-Spende

bis 200.- EURO: Die Spendensumme wird für das gesamte Jahr addiert.
Eine Spendenquittung stellen wir nicht automatisch, aber gerne auf Wunsch aus.

Bitte geben Sie uns Ihre Adresse auf der Überweisung mit an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.Für die Steuer reichen die Bank- oder Kassenbelege.

über 200.- EURO:
Die Spendensumme wird für das gesamte Jahr addiert.
Wenn uns Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung.
Die Spendenquittung wird bis Mitte Februar des Jahres verschickt, der auf das Spendenjahr folgt.

Mitglieds- oder Patenschaftsbeiträge

bis 200.- EURO: Mitglieds- oder Patenschaftsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Eine Spendenquittung stellen wir nicht automatisch, aber gerne auf Wunsch aus.
Für die Steuer reichen die Bank- oder Kassenbelege.

über 200.- EURO:
Sie erhalten automatisch eine Spendenquittung, wenn uns Ihre Adresse bekannt ist.
Die Spendenquittung wird den Spendern bis Mitte Februar des Jahres zugeschickt, welches auf das Beitragsjahr folgt.
Alle Beitragseingänge werden für das ganze Jahr addiert.

Die wichtigsten Neuerungen zu verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

Jeder gemeinnützige Zweck, der in der sogenannten Abgabenordnung benannt ist, berechtigt zum Spendenabzug im Rahmen der Steuererklärung. (Bisher wurde zwischen gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen und weiteren Zwecken unterschieden.)

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug liegt bei einheitlich 20 Prozentdes Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. bei vier Prozent von Umsatz und Löhnen/Gehältern.
Alle Spenden lassen sich, sofern sie wegen der Höchstsätze einmal nicht gänzlich abzugsfähig sind, unbegrenzt in nachfolgende Jahre vortragen.

Der vereinfachte Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt mittels Bareinzahlungsbelegt und Kontoauszug – also ohne eine formelle Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers – ist bis 200 Euro möglich (bisher lag die Grenze bei 100 Euro).

Klassisch spenden

Quietway e.V. Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

IBAN DE 53 7955 0000 0011 3968 50
BIC: BYLADEM1ASA

Quietway e.V.  Raiffeisen-Volksbank

IBAN DE 65 7956 2514 0000 1861 98
BIC: GENODEF1AB1

Wenn Sie ein bestimmtes Projekt von Quietway e.V. unterstützen möchten, so geben Sie dies bitte im Verwendungszweck an. Um Ihnen eine Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt ausstellen zu können, benötigen wir zudem Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger.

Wichtige Information

Eine Spendenquittung kann nur für das Jahr ausgestellt werden, in dem die Spende eingeht, bzw. zufließt.